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Home >Rechtsanwalt >Arbeitsrecht

Achtung!
Wegen meiner Verbeamtung als Professor für Wirtschaftsprivatrecht, Schwerpunkt Arbeitsrecht, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Regensburg (HS.R) ruht seit 01.03.2011 meine Zulassung. Leider kann ich daher nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sein.

Der Rechtsanwalt.

Schwerpunkt: Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht gehört in Bayern bereits zur Grundausbildung für das 2. Staatsexamen. Bereits dort lernte ich dieses Rechtsgebiet kennen und schätzen. Deshalb entschied ich mich auch recht bald, den entsprechenden Fachanwaltskurs zu besuchen. Natürlich freute ich mich, als ich alle dazugehörigen Klausuren auf's erste mal bestanden hatte. Seitdem bilde ich mich regelmäßig fort (siehe Fortbildung).

Mit Urkunde vom 12.06.2010 hat mir die Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Der Fachanwaltstitel dokumentiert besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet. Diese liegen nur vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Ich übernehme Mandate sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.

Typische Fallgestaltungen:

  • Sie wollen neue Mitarbeiter einstellen und sind das letzte Mal vor Gericht mit einem Vertrag aus dem Internet "baden gegangen".
    Ich entwerfe einen Arbeitsvertrag, der genau auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
  • Sie müssen sich von einem Mitarbeiter trennen. Sie fragen sich, ob die Kündigung ausgesprochen oder besser ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden sollte.
    Ich unterstütze Sie, das beste Vorgehen zu ermitteln, Fallen zu vermeiden und kostspielige Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden.
  • Ihnen wurde die Kündigung übergeben. Sie fragen sich, welche Rechte Ihnen womöglich noch zustehen.
    Ich überprüfe, ob Sie noch Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs, der Überstunden oder eventuell Zahlungen aus einem Wettbewerbsverbot durchsetzen können und ob die Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist.
  • Sie wollen ein Arbeitszeugnis erstellen/überprüfen lassen.
    Ich entwerfe einen Vorschlag bzw. kann Ihnen die durchschnittliche Bewertung mitteilen.
Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, doch kein Fall gleicht dem anderen.
Gern bearbeite ich daher die Besonderheiten Ihrer Fallgestaltung.
Stellen Sie Ihre Anfrage doch einfach und unverbindlich online.
Ich freue mich auf Ihre Mitteilung!


Aktuelle Informationen finden Sie in meinem Weblog "Arbeitsrecht - aktuell und verständlich" . Schauen Sie doch mal vorbei!




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