Achtung!
Wegen meiner Verbeamtung als Professor für Wirtschaftsprivatrecht, Schwerpunkt Arbeitsrecht, an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Regensburg (HS.R) ruht seit 01.03.2011 meine Zulassung. Leider kann ich daher nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sein. Erstmal zum Arbeitsgericht.Das Arbeitsgericht ist die 1. Instanz. D.h. jeder Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder Betriebsrat und Arbeitgeber wird zunächst vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht verhandelt. Welches das für Sie rund um Regensburg und Roding sein kann, finden Sie auf den nächsten Seiten. Grundsätzlich gilt: Zuständig ist das Gericht in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz hat. Hiervon existieren aber einige Ausnahmen. Gern gebe ich Ihnen konkret Auskunft! An folgenden Arbeitsgerichten, Außenkammern und Gerichtstagen bin ich immer wieder tätig: Organisatorisch gehören die Gerichtstage Staubing und Neumarkt zum Hauptgericht Regensburg. Die Gerichtstage Cham und Amberg sind der Außenkammer Schwandorf des Arbeitsgerichts Weiden i.d.Opf. angegliedert. Die Post für die Gerichtstage sendet man aber am besten immer an die jeweiligen Hauptgerichte, da am Ort der Gerichtstage keine Gerichtsverwaltung besteht.
Wo geht die Reise sonst noch hin?
Regelmäßig bin ich auch bei anderen Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten Nürnberg und München. Deggendorf gehört als Außenkammer bereits zum Arbeitsgericht Passau.
Copyright © 2009 by Ingo Striepling (Regensburg, Roding) Mediator, Dozent, Trainer, Rechtsanwalt
Arbeitsrecht, Arbeitsgericht, Schwandorf, Cham, Amberg, Weiden, Landshut, Straubing, Neumarkt, Passau, Deggendorf
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