Das Bundesarbeitsgericht.Die 3. Instanz eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) . Hier werden die eingelegten Revisionen entschieden. D.h. dass vor dem Bundesarbeitsgericht keine neue Verhandlung der Tatsachen stattfindet, sondern lediglich die von den Vorinstanzen gefällten Urteile auf Rechtsfehler untersucht und ggf. korrigiert werden. In insg. 10 Senaten beschäftigen sich z.Z. 34 hauptamtliche Richter mit allen aktuellen Detailfragen des Arbeitsrechts. Die aktuelle Geschäftsverteilung ist auf der Website des Bundesarbeitsgerichts einsehbar. Auch beim Bundesarbeitsgericht gilt das Paritätsprinzip. Die Berufsrichter werden von ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterstützt.
Gerade in dieser Rechtsmaterie ist es wichtig nicht nur die Gesetze zu kennen, sondern auch die neueste Rechtsprechung des BAG. Die Arbeitsgerichte der unteren Instanzen halten sich normalerweise an die Auslegung der Bundesrichter, so dass ohne Urteilskenntnis keine sichere Interpretation des Gesetzestextes möglich ist. Das BAG ist maßgeblich an der Rechtsfortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beteiligt. Gerade europarechtliche Vorgaben machen teils weitreichende Anpassungen nötig. Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ist Frau Ingrid Schmidt , Vizepräsident Herr Hans-Jürgen Dörner .
Copyright © 2009 by Ingo Striepling (Regensburg, Roding) Mediator, Dozent, Trainer, Rechtsanwalt
Arbeitsrecht, Bundesarbeitsgericht Erfurt, BAG, Revision, 3. Instanz
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