Arbeitsgericht Schwandorf.
Die Außenkammer Schwandorf des Arbeitsgerichts Weiden i.d.Opf. ist regional zuständig für die Amtsgerichtsbezirke - Schwandorf
- Amberg und
- Cham.
In Amberg und Cham werden Gerichts- und Amtstage abgehalten.
In der Kammer Schwandorf werden derzeit im Wechsel zwei Kammern des Arbeitsgerichts Weiden i.d.Opf. tätig. Adresse:Arbeitsgericht Weiden i.d.Opf. - Kammer Schwandorf Wackersdorfer Str. 78a 92421 Schwandorf - im Gebäude des Gesundheitsamtes - Tel.: 09431-8564 Fax: 09431-8775 Das Arbeitsgericht befindet sich im Gesundheitsamt in der Nähe des Landratsamtes im 2. Stock. Mit dem Auto von der BAB 93 kommend liegt es hinter dem Landratsamt auf der linken Seite. Parkplätze sind hinter dem Gebäudekomplex vorhanden. Barrierefreier Zugang: Die Außenkammer Schwandorf ist auch für Gehbehinderte gut zu erreichen. Im Gebäude befindet sich ein Fahrstuhl.
Öffnungszeiten:Die Kammer Schwandorf und die dortige Rechtsantragsstelle sind - Montag - Donnerstag von 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
- Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr
geöffnet. Zuständiges Landesarbeitsgericht:Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden i.d.Opf. - Kammer Schwandorf - ist an das Landesarbeitsgericht Nürnberg zu richten.
Copyright © 2009 by Ingo Striepling (Regensburg, Roding) Mediator, Dozent, Trainer, Rechtsanwalt
Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Schwandorf
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